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Für Auftraggeber:innen

Versicherung bei studentischen Umzugshelfern: Wer haftet bei Schäden?

Studentische Umzugshelfer sind über StudiBee nicht versichert: Für einen Schaden haftet, wer ihn verursacht hat. Was das im Einzelnen heißt, was die Privathaftpflicht des Helfers abdeckt und was du vor dem Einsatz klären solltest.

Von Ulrich Ngalemo · · 5 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort zuerst, weil sie die wichtigste ist: StudiBee vermittelt Helfer und schließt keine Versicherung für den Einsatz ab. Geht beim Tragen etwas zu Bruch, haftet nach deutschem Recht die Person, die den Schaden verursacht hat, also in der Regel der Helfer. Ob eine Versicherung dafür einspringt, hängt von seiner Privathaftpflicht ab, und die deckt bezahlte Arbeit nicht immer. Deshalb gehört die Frage vor den Einsatz, nicht danach.

Wer haftet: Auftraggeber oder Helfer?

Bei StudiBee kommt der Vertrag über den Einsatz direkt zwischen dir und dem Helfer zustande; StudiBee ist Vermittler und weder Arbeitgeber noch Vertragspartei (AGB, § 1). Für Schäden gelten deshalb die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wer fahrlässig oder vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt, ist zum Ersatz verpflichtet (§ 823 Abs. 1 BGB). Lässt der Helfer die Waschmaschine die Treppe hinunterrutschen, weil er sie allein nehmen wollte, ist das sein Schaden. Dazu kommt die Pflicht aus dem Einsatzvertrag selbst, sorgfältig zu arbeiten (§ 280 BGB).

Umgekehrt haftest du als Auftraggeber für das, was auf deiner Seite liegt: eine Kiste, die unten aufgeht, weil du sie nicht verschlossen hast, eine Treppe ohne Licht, ein Regal, von dem du wusstest, dass es bricht. Und du trägst das, was niemand verschuldet hat. Ein Karton, der trotz aller Sorgfalt scheppert, ist Pech, kein Haftungsfall.

Ein Sonderfall ist der angemeldete Minijob. Wenn du den Helfer als Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldest, ist er über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, falls er sich selbst verletzt, und für Schäden, die er dir bei der Arbeit zufügt, gelten die milderen Regeln der Arbeitnehmerhaftung: bei leichter Fahrlässigkeit haftet ein Beschäftigter in der Regel nicht voll. Ob der Einsatz ein Minijob, eine kurzfristige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ist, hängt vom Einzelfall ab; die Anmeldung obliegt dir und dem Helfer, nicht StudiBee (AGB, § 4).

Was die Privathaftpflicht des Helfers abdeckt

Eine Privathaftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die die versicherte Person Dritten im privaten Alltag zufügt. Viele Studierende sind über die Police der Eltern mitversichert, solange sie in der ersten Ausbildung sind. Die entscheidende Einschränkung: Fast alle Tarife schließen Schäden aus, die bei einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen. Ob ein bezahlter Einsatz von vier Stunden darunter fällt, beantworten die Versicherer unterschiedlich. Manche Tarife decken Nebentätigkeiten bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze ausdrücklich mit, andere nicht.

Ehrlich gesagt heißt das: Ob der Schaden am Fernseher aus der Haftpflicht des Helfers bezahlt wird, weiß vorher nur, wer nachgefragt hat. Der Helfer kann das mit einem Anruf bei seiner Versicherung klären. Du kannst ihn vor dem Einsatz fragen, ob er eine Privathaftpflicht hat und ob sie bezahlte Hilfe einschließt. Wer die Frage stellt, wirkt nicht misstrauisch, sondern vorbereitet.

Deine eigene Hausratversicherung hilft an dieser Stelle meist nicht. Sie versichert deinen Hausrat gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch, nicht gegen einen Helfer, der stolpert. Zum Vergleich: Ein Umzugsunternehmen haftet gesetzlich für dein Umzugsgut, allerdings begrenzt auf 620 € je Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB), sofern du keine höhere Deckung vereinbarst. Das ist mehr als nichts und weniger, als viele denken.

Was StudiBee konkret tut

Keine Versicherung, aber einiges, was Schäden unwahrscheinlicher macht und im Streitfall hilft. Jedes Studierendenprofil wird vor dem ersten Einsatz von Hand geprüft: Ausweis oder Reisepass, Foto, per WhatsApp bestätigte Handynummer. Du siehst vor der Bestätigung die Bewertungen bisheriger Auftraggeber und die Zahl der Einsätze. Nach jedem Einsatz bewerten beide Seiten; ein Helfer, der nachlässig arbeitet, verliert seine Aufträge schnell.

Nach der Bestätigung bekommt ihr gegenseitig die Kontaktdaten, und der Chat auf der Auftragsseite bleibt für beide Seiten und für uns sichtbar. Was dort vereinbart wurde, lässt sich später nachlesen. Erscheint ein bestätigter Helfer nicht, wird dir die Vermittlungsgebühr für diesen Platz gutgeschrieben. Bei einem Schaden vermitteln wir zwischen dir und dem Helfer, entscheiden aber nicht über die Haftung; das können nur die Beteiligten oder ein Gericht.

Checkliste vor dem Einsatz

  1. Schreib in die Auftragsbeschreibung, was schwer, sperrig oder empfindlich ist: Waschmaschine, Glasvitrine, Klavier. Dann bewerben sich Helfer, die sich das zutrauen, und niemand wird überrascht.
  2. Frag den bestätigten Helfer im Chat, ob er eine Privathaftpflicht hat und ob sie bezahlte Einsätze einschließt. Zwei Sätze, die im Schadensfall alles ändern.
  3. Trag Wertsachen, Dokumente, Schmuck und Elektronik mit Datenspeicher selbst. Das ist bei jeder Spedition Standard und bei Helfern erst recht sinnvoll.
  4. Fotografiere teure Möbel und Geräte vor dem Umzug. Ein Foto vom Zustand vorher erspart die Diskussion nachher.
  5. Lass den Helfer nicht deinen Mietwagen fahren, wenn der Mietvertrag ihn nicht als Fahrer nennt. Sonst zahlt bei einem Unfall niemand.
  6. Bei sehr schweren Stücken: zwei Helfer buchen. Zu zweit wird nicht geworfen, sondern getragen.
  7. Zahl den Lohn nach dem Einsatz, wie vereinbart, und bewerte ehrlich. Beides schützt die nächsten Auftraggeber.

Wie sich ein Umzug mit Helfern rechnet, steht im Artikel Was kostet ein Umzugshelfer?. Welche Wege es außer der Plattform gibt, vergleicht Plattform, Kleinanzeigen oder Spedition. Und wenn du soweit bist: Auftrag einstellen kostet nichts, bis du jemanden bestätigst.

Häufige Fragen

Muss ich als Auftraggeber eine Versicherung abschließen?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Deine Privathaftpflicht deckt Schäden, die du selbst anderen zufügst, nicht die Arbeit deiner Helfer. Sinnvoller als eine neue Police ist, vorher zu klären, ob der Helfer eine Privathaftpflicht hat und ob sie bezahlte Einsätze einschließt.
Was passiert, wenn beim Umzug etwas kaputtgeht?
Haftbar ist, wer den Schaden verschuldet hat, in der Regel der Helfer (§ 823 BGB). Hat er eine Privathaftpflicht, die den Einsatz abdeckt, zahlt sie; sonst haftet er persönlich. Dokumentiere den Schaden sofort mit Fotos und klärt es im Chat der Auftragsseite, damit alles nachlesbar bleibt. StudiBee vermittelt, entscheidet aber nicht über die Haftung.
Sind die Studenten bei StudiBee versichert?
Nein. StudiBee schließt weder eine Haftpflicht- noch eine Unfallversicherung für Einsätze ab; der Vertrag kommt direkt zwischen dir und dem Helfer zustande. Was StudiBee leistet: geprüfte Ausweise, bestätigte Handynummern, Bewertungen nach jedem Einsatz und ein Chat, in dem Absprachen festgehalten sind.
Ist der Helfer abgesichert, wenn er sich selbst verletzt?
Nur, wenn der Einsatz als Beschäftigung angemeldet ist, etwa als Minijob im Privathaushalt über die Minijob-Zentrale; dann greift die gesetzliche Unfallversicherung. Ohne Anmeldung ist er auf seine Krankenversicherung und eine eventuelle private Unfallversicherung angewiesen. Diese Anmeldung ist Sache von dir und dem Helfer, nicht der Plattform.

Hilfe für deinen Einsatz gesucht?

Auftrag einstellen ist kostenlos. Bezahlt wird erst, wenn du Helfer verbindlich bestätigst.

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