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Für Studierende

Kurzfristige Beschäftigung als Student: was die Anmeldung für dich bedeutet

Setzt dich eine Firma für ein paar Tage ein, meldet sie dich an. Was das für Minijob, BAföG, Krankenkasse und Steuer heißt, mit den Zahlen für 2026.

Von Ulrich Ngalemo · · 6 Min. Lesezeit

Eine Firma, die dich als Aushilfe für einen Umzug oder einen Messeaufbau einsetzt, muss dich anmelden und fragt dafür nach deinen Daten. Manche sagen an dieser Stelle ab, aus Sorge um Minijob, BAföG oder Krankenkasse. Meist ist die Sorge unbegründet: Für einzelne Einsätze gibt es die kurzfristige Beschäftigung, und sie ist für dich die einfachste Form der Anmeldung.

Du arbeitest ein paar Tage, bekommst deinen Lohn und zahlst keine Sozialabgaben. Die Anmeldung erledigt die Firma. Hier steht, was genau gilt, mit den Zahlen für 2026 und den Stellen, an denen du es nachlesen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du arbeitest befristet: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
  • Von deinem Lohn gehen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.
  • Die Firma meldet dich bei der Minijob-Zentrale an. Bei der Arbeit bist du über ihre Berufsgenossenschaft unfallversichert.
  • Ein Minijob bei einem anderen Arbeitgeber bleibt davon unberührt.
  • Es gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026). Auf StudiBee liegt der Stundenlohn zwischen 15 und 20 €.

Was eine kurzfristige Beschäftigung ist

Ein Job, der von Anfang an zeitlich begrenzt ist: auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. So steht es in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV. Typisch sind Umzüge, Messeaufbau, Inventur, Lagerarbeit oder Veranstaltungen. Wie viel du dabei verdienst, spielt für die Einstufung zunächst keine Rolle.

Weil die Beschäftigung versicherungsfrei ist, wird von deinem Lohn kein Beitrag zur Sozialversicherung abgezogen. Die Firma zahlt kleine Umlagen und ihren Beitrag zur Unfallversicherung, nachzulesen bei der Minijob-Zentrale.

Minijob, BAföG, Krankenkasse und Steuer

Stand Oktober 2026, Beträge für das Jahr 2026.
ThemaWas giltWorauf du achtest
MinijobBleibt bestehen, die Verdienste werden nicht zusammengerechnetNur bei verschiedenen Arbeitgebern
BAföGDer Lohn zählt als Einkommen, frei bleiben im Schnitt 603 € brutto im MonatAlle Jobs zusammen: 7.236 € in zwölf Monaten
Studentische KrankenversicherungLäuft unverändert weiter, keine zusätzlichen BeiträgeNichts weiter
FamilienversicherungBleibt bei einer kurzfristigen Beschäftigung in der Regel bestehenBei weiteren Einkünften die Kasse fragen
SteuerDer Lohn ist steuerpflichtigEinbehaltene Lohnsteuer gibt es oft über die Steuererklärung zurück

Einen Minijob darfst du daneben behalten, wenn der kurzfristige Einsatz bei einem anderen Arbeitgeber stattfindet. Die Verdienste werden nicht zusammengerechnet, schreibt die Minijob-Zentrale. Beim selben Arbeitgeber geht beides nebeneinander nicht.

Beim BAföG zählt der Lohn wie jeder andere Arbeitslohn. Frei bleibt 2026 ein Verdienst bis zur Minijob-Grenze von 603 € brutto im Monat. Gerechnet wird über den ganzen Bewilligungszeitraum: Das Einkommen wird durch die Zahl seiner Monate geteilt, so steht es auf bafög.de. Das sind 7.236 € in zwölf Monaten, alle Jobs zusammen. Verdienst du sonst nichts oder nur wenig, ändern ein paar Einsatztage nichts. Schöpfst du die Grenze mit deinem Minijob schon aus, wird der zusätzliche Verdienst angerechnet. Gib neues Einkommen in jedem Fall deinem BAföG-Amt an.

Bist du als Student selbst versichert, läuft deine Krankenversicherung unverändert weiter, zusätzliche Beiträge fallen nicht an. Bist du familienversichert, gilt für regelmäßiges Einkommen 2026 eine Grenze von 565 € im Monat, bei einem Minijob 603 € (Techniker Krankenkasse). Bei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des Verdienstes dafür keine Rolle, schreibt die Barmer. Hast du daneben weitere Einkünfte, frag kurz bei deiner Kasse nach.

Der Lohn ist steuerpflichtig. Die Firma rechnet entweder mit deiner Steuer-ID ab oder zahlt die Lohnsteuer pauschal mit 25 % selbst. Wird mit deiner Steuer-ID abgerechnet und bleibt dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (§ 32a EStG), holst du dir einbehaltene Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurück.

Wie viele Tage du arbeiten darfst

70 Arbeitstage oder drei Monate pro Kalenderjahr, und zwar alle kurzfristigen Jobs zusammen, auch bei verschiedenen Firmen. Jede Firma fragt dich deshalb, ob du in diesem Jahr schon kurzfristig gearbeitet hast. Antworte ehrlich: Nach der Anmeldung teilt die Minijob-Zentrale dem Arbeitgeber ohnehin mit, ob es frühere kurzfristige Beschäftigungen gab. Zwei Einsätze am selben Kalendertag zählen als ein Arbeitstag. Führe am besten eine kleine Liste mit deinen Einsatztagen.

Welche Daten die Firma von dir braucht

Für Vertrag, Anmeldung und Lohnabrechnung braucht die Firma einige Angaben von dir. Ohne sie kann sie dich nicht anmelden.

  • Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Steuer-ID und, falls du schon eine hast, deine Sozialversicherungsnummer
  • Deine Krankenkasse, mit einem Nachweis, zum Beispiel einer Kopie der Versichertenkarte
  • Deine Immatrikulationsbescheinigung
  • Deine Bankverbindung für den Lohn
  • Ob und wie lange du im laufenden Jahr schon kurzfristig gearbeitet hast

Bei Umzugs- und Transportfirmen, in der Gastronomie, im Messebau und in der Gebäudereinigung meldet dich die Firma schon vor Arbeitsbeginn an. In diesen Branchen musst du außerdem bei der Arbeit deinen Ausweis dabeihaben (§ 2a SchwarzArbG).

Die Firma schließt mit dir einen befristeten Vertrag, den ihr beide vor dem Einsatz unterschreibt. Den Lohn zahlt sie dir direkt, nicht über StudiBee.

Wann es keine kurzfristige Beschäftigung ist

  • Du arbeitest regelmäßig für dieselbe Firma, zum Beispiel jeden Samstag. Dann ist es ein Minijob oder ein Werkstudentenjob.
  • Du hast deine 70 Arbeitstage im Kalenderjahr schon erreicht.
  • Du verdienst mehr als 603 € im Monat. Dann prüft die Firma zusätzlich, ob du die Arbeit berufsmäßig ausübst, ob sie für dich also mehr ist als ein Nebenverdienst. Neben dem Studium ist das in der Regel nicht der Fall.

Bei Privatpersonen läuft eine Anmeldung anders als bei Firmen. Was dort gilt und wer bei einem Schaden haftet, steht im Ratgeber Versicherung bei studentischen Umzugshelfern.

Kurz gesagt

Du kommst für ein paar Tage, wirst bezahlt und bist angemeldet. In den allermeisten Fällen ändert sich für dich sonst nichts. Wie ein Einsatz abläuft und was du verdienst, steht in Mit Umzugshilfe Geld verdienen. Noch kein Profil? Profil anlegen dauert ein paar Minuten.

Häufige Fragen

Darf ich neben meinem Minijob kurzfristig arbeiten?
Ja, wenn der kurzfristige Einsatz bei einem anderen Arbeitgeber stattfindet. Die Verdienste werden nicht zusammengerechnet, dein Minijob bleibt ein Minijob.
Wird der Lohn auf mein BAföG angerechnet?
Er zählt als Einkommen. Frei bleiben 2026 im Schnitt 603 € brutto im Monat, also 7.236 € in einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten, alle Jobs zusammen. Erst darüber wird angerechnet.
Verliere ich durch eine kurzfristige Beschäftigung meine Familienversicherung?
In der Regel nicht: Bei einer kurzfristigen Beschäftigung kommt es nach Auskunft der Krankenkassen nicht auf die Höhe des Verdienstes an. Hast du weitere Einkünfte, frag bei deiner Kasse nach.
Muss ich Sozialabgaben oder Steuern zahlen?
Sozialabgaben nein. Der Lohn ist aber steuerpflichtig: Die Firma rechnet mit deiner Steuer-ID ab oder zahlt pauschal 25 % Lohnsteuer. Bleibt dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr unter 12.348 €, bekommst du einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.
Wie viele Tage darf ich im Jahr kurzfristig arbeiten?
70 Arbeitstage oder drei Monate pro Kalenderjahr, alle kurzfristigen Jobs zusammen, auch bei verschiedenen Firmen.
Welche Daten will die Firma für die Anmeldung von mir?
Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer falls vorhanden, Krankenkasse, Immatrikulationsbescheinigung, Bankverbindung und frühere kurzfristige Jobs im laufenden Jahr.
Ich komme aus einem Land außerhalb der EU. Was gilt für mich?
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium darfst du bis zu 140 Arbeitstage im Jahr arbeiten, Tage mit bis zu vier Stunden zählen halb. Deine Einsätze zählen mit.

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